Ampel lässt Betroffene in Sachen Kurzarbeit im Unklaren
Der Bundestagsabgeordnete für den Mühlenkreis Dr. Oliver Vogt (CDU) hat kürzlich die Bundesregierung aufgrund ihrer unentschlossenen Haltung zur Verlängerung des Bezugszeitraums für das Kurzarbeitergeld kritisiert.
"Unsere familiengeführten Unternehmen und die vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit verdienen eine schnelle Stellungnahme der Bundesregierung, ob sie mit einer Verlängerung des maximalen Bezugszeitraums für das Kurzarbeitergeld rechnen können. Die Gleichgültigkeit, die die Bundesregierung auch in diesem Bereich wieder einmal zeigt, scheint inzwischen System der Regierung Scholz zu sein: kurzfristige Änderungen der Geltungsdauer von Genesenenzertifikaten, keine Positionierung zur Impfpflicht und nun die ‚kurzfristige‘ Entscheidung zur Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes tragen nicht zur Planungssicherheit für die Menschen in der Bundesrepublik bei und steigern die pandemiebedingten Sorgen unserer Bürgerinnen und Bürger."
Der CDU-Abgeordnete aus Espelkamp hatte sich in der vergangenen Woche nach Rückfragen von Unternehmen aus dem Mühlenkreis mit einer Anfrage an die Bundesregierung gewandt und um eine Aussage zur Verlängerung des maximalen Bezugszeitraums des Kurzarbeitergeldes gebeten.
Der Mühlenkreis-Abgeordnete erhielt nun folgende Antwort aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
"Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens genau beobachten und kurzfristig unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang eine Verlängerung der pandemiebedingten Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld über den März hinaus notwendig ist."
Dr. Oliver Vogt erklärt: "Ich hätte mir gewünscht, dass die Bundesregierung der Initiative der unionsgeführten Bundesländer gefolgt wäre und bereits diese Woche eine Aussage zum Kurzarbeitergeld trifft. Dies würde den Unternehmen und Angestellten genügend Zeit geben, entsprechend für die nächsten Monate vorauszuplanen", erklärt Dr. Oliver Vogt. "Dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Kurzarbeit nun weitere Wochen in Ungewissheit gelassen werden, ob sie ab Ende März weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen dürfen, hat mit Respekt für deren Situation nichts mehr zu tun." Die CDU/CSU-geführten Bundesländer Bayern, Hessen, NRW und Sachsen haben am Montag anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz im Kanzleramt eine Protokollerklärung abgegeben, in welcher sie eine frühzeitige Entscheidung über die Fortsetzung des Kurzarbeitergeldes über den 31. März 2022 hinaus anmahnen.