Dr. Oliver Vogt: "Das geplante Bürgergeld setzt die falschen Anreize!"

Der Gesetzentwurf der Ampel hebelt den Grundsatz „Fördern und Fordern“ aus.

Berlin. Anlässlich der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Bürgergeldes erklärt der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Oliver Vogt:

„Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht von Respekt gegenüber den Arbeitslosen, vergisst aber mit dem auf diese Weise geplanten Bürgergeld den notwendigen Respekt gegenüber denen, die mit ihrer täglichen Arbeit die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern erwirtschaften, die unseren Sozialstaat überhaupt erst ermöglichen. Das geplante Bürgergeld der Ampel hebelt den Grundsatz „Fördern und Fordern“ vollständig aus. Anstatt Langzeitarbeitslosen neue Chancen zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu eröffnen, sollen die staatlichen Leistungen bei einer Reduzierung von Pflichten ausgebaut werden.“ „Hierzu ein Beispiel: Ein verheirateter Maler mit zwei Kindern verdient 2583 € netto inklusive Kindergeld. Als Bezieher des Bürgergeldes würde er 502 € bekommen, seine Frau 451 € und für die beiden Kinder 738 € plus 800 € Miete und 250 € Heizkosten. Damit würde er 2741 € erhalten. Das sind 158 € mehr als er für seine 160 Stunden Arbeit verdient“, analysiert der CDU-Abgeordnete aus Espelkamp. Gerade in Zeiten der Inflation, des Fachkräftemangels und von rund 2 Millionen offenen Stellen braucht es mehr Anreize zur Beendigung von Arbeitslosigkeit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion lehnt das Bürgergeldgesetz ab, da es die falschen Anreize setzt. Derweil unterstütz sie alle Schritte für eine verbesserte Vermittlung, intensivere Betreuung und Strukturverbesserungen für Arbeitslose, um so viele Menschen wie möglich schnell und vor allem nachhaltig in Arbeit zu vermitteln.