Dr. Oliver Vogt fordert Klarheit in Sachen Kurzarbeit
Die Anfragen der Unternehmer aus dem Mühlenkreis zum Thema Kurzarbeit sind berechtigt und haben den Abgeordneten Dr. Oliver Vogt dazu veranlasst, sich mit einer Einzelanfrage an die Bundesregierung zu wenden. Grund hierfür liegt in der maximalen Bezugsdauer von 24 Monaten, des Kurzarbeitergeldes.
„Die Corona-Pandemie ist vor knapp zwei Jahren in Deutschland angekommen. Viele Betriebe sind seitdem auf das Instrument der Kurzarbeit angewiesen und schauen nun durch den Ablauf der Höchstgrenze in eine ungewisse Zukunft. Leider lässt die Ampel-Regierung die Betroffenen aktuell im Ungewissen. Dabei verdienen sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten in dieser schwierigen Situation Klarheit, wie es für sie nach Ablauf der Frist Ende März 2022 in Sachen Kurzarbeit weitergeht“, so Vogt. Der Bundestagsabgeordnete aus Espelkamp nimmt das Anliegen der Firmen aus seiner Region sehr ernst und hat aus diesem Grund eine Einzelanfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung hat nun eine Woche Zeit, um auf die Frage zu antworten.