Klarstellung zur Aufhebung der Steuerbefreiung

„Aktuell wird scheinbar gezielt versucht, falsche Informationen über das Abstimmungsverhalten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu streuen.Hier nun eine Klarstellung zur Aufhebung der Steuerbefreiung für forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge & einer Abstimmung im Rechnungsprüfungsausschuss.

1. Im Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages herrscht das Prinzip der Einstimmigkeit. Damit unterscheidet er sich von anderen Ausschüssen (z.B. Haushalt oder Landwirtschaft), in denen zwischen den Fraktionen streitig und mit Mehrheitsentscheidung abgestimmt wird.

2. ⁠Mit dem Beschluss im Rechnungsprüfungsausschuss am 15.12.2023 wurde das Bundesfinanzministerium aufgefordert, einen Vorschlag für ein neues Förderprogramm zugunsten der Land- und Forstwirtschaft zu entwickeln - und zwar für den Fall, dass die geltende Kfz-Steuerbefreiung für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Ampel-Koalition gestrichen werden sollte.

3. ⁠Ein solches Förderprogramm sollte im Bundesfinanzministerium und im Bundeslandwirtschaftsministerium geprüft werden. Einen entsprechenden Bericht sollte die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zum 30.04.2024 vorlegen. 

4. ⁠Nachdem die Bundesregierung ihre eigenen Pläne aufgrund der aktuellen Proteste wieder kassiert hat, hat sich das Thema Kfz-Steuer in der Sache bereits wieder erledigt. Die Kfz-Steuerbefreiung für die Land- und Forstwirtschaft bleibt erhalten. 

5. ⁠Über eine solche Kürzung kann im Übrigen der Rechnungsprüfungsausschuss überhaupt nicht abstimmen, sondern nur der Deutsche Bundestag. 

6. Die CDU/CDU-Bundestagsfraktion hat und hätte nie den Kürzungsplänen der Ampel zu Lasten unserer Landwirtschaft zugestimmt. 

 

Es ist leider ein weiterer Versuch der Ampel-Regierung von ihrer schlechten Politik abzulenken und mit falschen Informationen und Unwahrheiten abzulenken. Renate Künast (Grünen) ist die Urheberin dieser Erzählung. Diese ist unwahr und unredlich.