"Der EU-Rahmen für einen verbesserten Umweltzustand muss praxistauglich ausgestaltet werden"
Bereits im Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf zur Wiederherstellung der Natur vorgelegt, der durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) finanziert werden soll.
Der EU-Rahmen für einen verbesserten Umweltzustand muss aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion praxistauglich ausgestaltet werden, sodass die Kommunen nicht noch weiter belastet werden. Der Entwurf würde auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Betriebe massive Einschränkungen bedeuten.
Naturnahe Bewirtschaftungsformen wie Plenterwälder und anerkannte Agroforstsysteme, extensive Weidewirtschaftsformen sowie naturverträgliche und ökologisch gestaltete Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden in der Verordnung nicht miteinbezogen. Stattdessen werden ausschließlich stillgelegte Flächen berücksichtigt.
Daher fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung auf, die GAP nicht als Finanzierungsmittel heranzuziehen sowie die naturnahen Bewirtschaftungsformen in den Zielen der "Wiederherstellung der Natur" anzurechnen.
Die Ampel-Regierung muss dafür Sorge tragen, dass Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei aufgrund der Verordnung nicht in andere Länder verlagert werden. Land-, Forstwirtschaft, Fischerei und die Jagd dürfen bei den Wiederherstellungsmaßnahmen nicht weiter belastet werden.