"Änderungen verstoßen eindeutig gegen das Grundgesetz."
Am heutigen Freitag haben SPD, Grüne und FDP über die Wahlrechtsreform abstimmen lassen. Dazu haben sie auf den letzten Metern weitreichende Änderungen vorgelegt, die aus Sicht von Dr. Oliver Vogt eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen. Die Ampel zielt darauf ab, zwei Oppositionsparteien (CSU und Linke) komplett aus dem Bundestag zu drängen- selbst wenn die CSU alle Wahlkreise in Bayern gewinnen würde. Das ist ein klarer Angriff auf den Wählerwillen!
Dass der Bundestag kleiner werden muss, darüber herrscht Konsens. Gleichzeitig muss das Wahlrecht aber verständlich und vor allem verfassungsgemäß sein. Es war über Jahrzehnte Konsens unter den demokratischen Parteien, dass das Wahlrecht nur in breiter Übereinstimmung der politischen Kräfte geändert wird, obwohl es durch eine einfache Mehrheit im Bundestag geändert werden kann. Diesen Konsens hat die Ampel nun mit einer Wahlrechtsänderung aufgekündigt, die sich gezielt gegen die Opposition im Bundestag richtet und durch den verdeckten Systemwechsel eine Täuschung des Wählers vornimmt.
Die nun beschlossene „Zweitstimmendeckung“ sieht vor, dass Wahlkreissiegern nur dann ein Mandat im Bundestag zugeteilt wird, wenn die von ihrer Partei im jeweiligen Land errungenen Zweitstimmen dies zulassen. Werden mehr Direktmandate gewonnen als dies das Zweitstimmenergebnis ermöglicht, gehen die Wahlkreissieger mit dem in Relation schlechtesten Erststimmenergebnis leer aus. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass einige Wahlkreise nicht mehr durch einen Abgeordneten vertreten sein werden. Die Erststimmen der Wählerinnen und Wähler in diesen Wahlkreisen haben dann keinerlei Wert. Das Direktmandat mit örtlicher Bindung zum Abgeordneten und Verantwortung im Wahlkreis hat die Ampel damit entwertet. Künftig sollen vor allem die Landeslisten der Parteien entscheiden, wer ins Parlament einzieht und wer nicht.
Zudem wird die bisherige Grundmandatsklausel komplett entfallen, nach der bei Verteilung der Sitze auf die Landeslisten auch Parteien berücksichtigt werden, die unter fünf Prozent der bundesweiten Zweitstimmen erhalten, aber mindestens drei Wahlkreise gewonnen haben. Das ist ein frontaler und undemokratischer Angriff auf die historisch gewachsene Struktur von CDU und CSU. Während die CSU ausschließlich in Bayern kandidiert, tritt die CDU überall außerhalb Bayerns an. Trotz hervorragender Ergebnisse in Bayern, bei denen die CSU 2021 45 von 46 Wahlkreisen direkt gewann, lag das bundesweite Ergebnis der CSU dabei nur knapp über 5%. Dass eine Partei, die in dem großen Land Bayern eine derart hohe Zustimmung der Wähler erhält, künftig gar nicht mehr im Bundestag vertreten ist und damit neun Millionen Wählerstimmen ignoriert werden, kann nicht verfassungsgemäß sein. Dass die Ampel dennoch an der Streichung der Grundmandatsklausel festgehalten hat, zeigt, dass sie das Wahlrecht zum Kampf gegen die Opposition einsetzt. Eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wird damit unausweichlich.
Aber nicht nur dieser Schritt weg vom Wählerwillen verwundert den Bundestagsabgeordneten. Hinzu kommt auch, dass bereits in der letzten Wahlperiode beschlossen worden ist, die 299 Wahlkreise auf 280 zu verändern. Warum die Ampel hier nun wieder die Größe von 299 anstrebt, ist Dr. Oliver Vogt unerklärlich. Gleichzeitig muss uns jedoch auch klar sein: Die Verschlankung der Legislative darf nicht nur für die Abgeordneten gelten. Wenn die Ampel also 139 Abgeordnete streicht, welche auf vier Jahre gewählt werden, ist es ein Geschmäckle, wenn gleichzeitig 168 neue Stellen für Spitzenbeamte geschaffen werden, welche auf Lebenszeit angelegt sind. So sieht keine Verschlankung des Regierungsapparates aus.